Zur Tarif­ein­heit

Am 13. Januar 2015 dis­ku­tierte der Kreis­vor­stand Köln der DKP über das Tarif­ein­heits­ge­setz. Chris­tine gab dazu die nach­fol­gende Einleitung:

Tarif­ein­heit

Am 11. Dezem­ber des ver­gan­ge­nen Jah­res wurde das »Gesetz zur Rege­lung der Tarif­ein­heit« von Andrea Nah­les (Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­rin, SPD) ins Bun­des­ka­bi­nett ein­ge­bracht und dort beschlos­sen. Es soll im ers­ten Quar­tal 2015 vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den und im Som­mer die­ses Jah­res in Kraft treten.

Nah­les sagt dazu: »Eine starke Sozi­al­part­ner­schaft braucht eine starke Arbeit­neh­mer­inter­es­sen­ver­tre­tung. Mit dem Gesetz wol­len wir Koope­ra­tion und güt­li­che Eini­gung bei Tarif­kol­li­sio­nen fördern.«

Arbeit­ge­ber­prä­si­dent Kra­mer meint: »Das Tarif­ein­heits­ge­setz ver­hin­dert die Zer­fa­se­rung der Tarif­ord­nung« und for­derte am 7. Dezem­ber, der Gesetz­ge­ber müsse 2015 das Gesetz zur Tarif­ein­heit end­lich umset­zen. Und die Indus­trie-Lobby bei den Medien äußerte sich durch Spie­gel-Redak­teur Jan Fleisch­hauer, der sich wünschte »wir hät­ten eine Mar­ga­ret That­cher, die mit dem Streik­spuk Schluss macht, der Deutsch­land in Atem hält.« – »Fleisch­hauer muss man nicht unbe­dingt ernst neh­men,« schreibt das verdi-Maga­zin ›Publik‹, »aber er spricht aus, wovon viele Markt­ra­di­kale in Poli­tik, Wirt­schaft und Medien träumen. …«

Es gibt eine eiserne Regel, Genos­sen, dass bei uns alle roten Lam­pen auf­flam­men müs­sen, wenn unser Geg­ner so nach­hal­tig und kom­pro­miß­los wie in die­sem Fall ein Gesetz for­dert – obwohl schon 2010 eine gemein­same For­de­rung von BDA und DGB nach einem Tarif­ein­heits­ge­setz durch Wider­stand an der Gewerk­schafts­ba­sis zu Fall gebracht wurde. Dass gerade jene, die ansons­ten die freie Kon­kur­renz ohne jeg­li­che staat­li­che Ein­mi­schung for­dern, wenn es um ihre Pro­fit­in­ter­es­sen geht, jetzt die­ses Gesetz gerne schnells­tens ver­kün­det sähen, sagt eigent­lich mehr dar­über aus, als man­che juris­ti­sche Bewertung.

Worum geht es also bei die­sem Gesetz, das laut Kra­mer die »Zer­fa­se­rung der Tarif­ord­nung« ver­hin­dern soll? Etwa um ein­heit­li­che Löhne oder ein­heit­li­che Arbeits­be­din­gun­gen in einem Betrieb? Kei­nes­wegs, denn die wur­den durch die Unter­neh­mer selbst zer­fa­sert durch Tei­lung der Beschäf­tig­ten in Stamm­be­leg­schaft, Leih­ar­bei­ter, Beschaf­tigte über Werks­ver­träge, Nied­rig­löh­ner, Zeit­ar­bei­ter, alle pre­kär Beschäftigten.

Diese Pra­xis soll kei­nes­wegs durch das Gesetz aus­ge­schal­tet werden.

Im Gesetz­ent­wurf steht: »Soweit sich die Gel­tungs­be­rei­che … kol­li­die­ren­der Tarif­ver­träge ver­schie­de­ner Gewerk­schaf­ten über­schnei­den, sind im Betrieb nur die Rechts­nor­men des Tarif­ver­trags der­je­ni­gen Gewerk­schaft anwend­bar, die zum Zeit­punkt des Abschlus­ses des zuletzt abge­schlos­se­nen kol­li­die­ren­den Tarif­ver­trags im Betrieb die meis­ten Mit­glie­der hat.«

Das heißt in der Pra­xis, dass die klei­ne­ren kampf­star­ken Gewerk­schaf­ten oder Berufs­ver­bände wie GDL oder Cock­pit nur noch ein Anhö­rungs­recht haben oder sich mit der grö­ße­ren Gewerk­schaft zu einer Tarif­ge­mein­schaft zusam­men­schlie­ßen kön­nen, womit sie dann aller­dings wahr­schein­lich ihre Kampf­kraft ver­lie­ren wür­den, was mit dem Gesetz ja auch beab­sich­tigt ist.

Würde man wirk­lich die Tarif­ein­heit und die Flä­chen­ta­rif­ver­träge stär­ken wol­len, so wären Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Tarif­flucht und des Lohn­dum­pings, z.B. die sog. OT-Mit­glied­schaft in Arbeit­ge­ber­ver­bän­den (Mit­glied­schaft ohne Tarif­bin­dung der Arbeit­ge­ber) oder die Betriebs­zer­split­te­rung erfor­der­lich. Da wer­den Unter­neh­men und Betriebe gespal­ten, die Trenn­li­nien ver­lau­fen oft mit­ten durch den Pro­duk­ti­ons­pro­zess, um Teile der Beleg­schaft einem schlech­te­ren Tarif zu unter­wer­fen oder die Tarif­bin­dung ganz abzuschütteln.

Durch Out­sour­cing und Grün­dung neuer Betriebe mit den Beleg­schaf­ten der aus­ge­glie­der­ten Betriebs­teile haben die Unter­neh­mer selbst die Zer­fa­se­rung der Tarif­ord­nung betrieben.Es ist doch gän­gige Pra­xis, dass die Beschäf­tig­ten in sol­chen neuen Betrie­ben zu erheb­lich schlech­te­ren Löh­nen und Arbeits­be­din­gun­gen arbei­ten müs­sen. Und dass dort keine Betriebs­rats­struk­tu­ren und oft­mals nicht ein­mal Gewerk­schafts­mit­glie­der vor­han­den sind.

Was also ist ein Betrieb? Z.B. ein gan­zes Kran­ken­haus oder die aus­ge­la­ger­ten ehe­ma­li­gen Betriebs­teile wie: Medi­zi­ni­sches Per­so­nal, Pfle­ge­kräfte, Ver­wal­tung, Ver­pfle­gung, Rei­ni­gung, Trans­port inner­halb des Kran­ken­hau­ses jedes für sich?

Was frü­her alles unter einen all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tarif­ver­trag Luft­fahrt fiel, ist heute auf­ge­teilt und hat eigene gewerk­schaft­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen wie:

  • Flie­gen­des Per­so­nal = VC Cockpit
  • Kabi­nen­per­so­nal = UFO
  • Tech­ni­ker und Inge­nieure = TGL
  • Flug­lot­sen = GdF
  • Feu­er­wehr = DFeuG
  • Ser­vice­kräfte (für die But­ter­brote im Flie­ger) = GDS
  • dazu kom­men noch Flug­platz­per­so­nal Abfer­ti­gungs­per­so­nal, Trans­port- und Kon­troll­kräfte, Ver­wal­tungs­per­so­nal, Rei­ni­gungs­kräfte, von denen ich nicht weiß, ob sie eigene Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen haben oder nicht.

Die Deut­sche Bahn hat z. B. aus einem Betrieb 930 Betriebe gemacht.

Wel­cher Tarif­ver­trag ist denn gül­tig, wo sol­che, oft­mals klei­ne­ren Betriebe über­haupt keine Gewerk­schafts­mit­glie­der haben ?

Punkt 2: Wer ent­schei­det eigent­lich, wel­ches die mit­glie­der­stärkste Gewerk­schaft in einem Betrieb ist, mit der ein Tarif­ver­trag abge­schlos­sen wird? Im Gesetz­ent­wurf habe ich ledig­lich in der Ände­rung des Arbeits­ge­richts­ge­set­zes die­sen Pas­sus gefunden:

»Ins­be­son­dere über die Zahl der Mit­glie­der oder das Ver­tre­ten­sein einer Gewerk­schaft in einem Betrieb kann Beweis auch durch die Vor­le­gung öffent­li­cher Urkun­den ange­tre­ten wer­den. … Der neue Absatz 3 stellt klar, dass zur Beweis­füh­rung eine nota­ri­elle Erklä­rung … ver­wen­det wer­den kann.« Das heißt im Streit­fall über die Berech­ti­gung einer Gewerk­schaft zum Tarif­ab­schluß – und die wird es sicher nicht wenige geben – müs­sen bei einem Notar alle Mit­glie­der­lis­ten offen gelegt wer­den, um die nota­ri­elle Beschei­ni­gung zu bekom­men. Und das u.U. vor jeder Tarif­runde. Man kann sich aus­ma­len, wie lange bei solch vor­pro­gram­mier­ten Strei­tig­kei­ten, deren Aus­gang über Wohl und Wehe einer Gewerk­schaft bzw. Inter­es­sen­ver­tre­tung ent­schei­det, ein Tarif­ab­schluss dau­ern kann.

Und wer garan­tiert, dass sol­che Mit­glie­der­lis­ten nicht in die Hände der Arbeit­ge­ber fal­len? Auch nur der Ver­dacht, dass so etwas pas­sie­ren kann, wird sicher man­chen Beschäf­tig­ten von einer Mit­glied­schaft abhalten.

Denn eines ist klar: Abge­se­hen von den grö­ße­ren Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen, die ich eben auf­ge­zählt habe, ste­hen jetzt schon gelbe und Pseudo-Gewerk­schaf­ten wie Deut­scher Beam­ten­bund, Deut­scher Jour­na­lis­ten­ver­band, die Komba, die TNT-Post­ge­werk­schaft, die PIN, der Deut­sche Han­dels­ge­hil­fen­ver­band und die christ­li­chen Gewerk­schaf­ten, mit denen es z. B die verdi zu tun hat, in den Start­lö­chern, um Mit­glie­der zu wer­ben, wenn auch nur für ein hal­bes Jahr und mit Höchst­bei­trä­gen von 2 €. Fir­men, die sich zwecks Lohn­drü­cke­rei gelbe Gewerk­schaf­ten ins Haus holen, wer­den bei gesetz­lich ange­ord­ne­ter Tarif­ein­heit leich­tes Spiel haben, der Dum­ping­ge­werk­schaft zur Mehr­heit zu ver­hel­fen und so den Mit­glie­dern der DGB-Gewerk­schaf­ten den Tarif­schutz entziehen.

Und jetzt kom­men wir unter Punkt 3 zum Angriff auf das Streik­recht. Bei den letz­ten Streiks von GDL und Cock­pit haben Poli­tik und Medien immer wie­der Ver­su­che gestar­tet, den »betrof­fe­nen Bür­ger« gegen die Strei­ken­den auf­zu­brin­gen. In Stra­ßen­in­ter­views wur­den Mei­nun­gen kol­por­tiert, dass Streiks, von denen die All­ge­mein­heit der Bevöl­ke­rung betrof­fen ist, ver­bo­ten wer­den müss­ten. Die CSU hat unlängst schon gesetz­lich ver­ord­nete Zwangs­schlich­tun­gen gefor­dert. In jedem Fall sol­len immer die Strei­ken­den nach­ge­ben, auch wenn kein aus­rei­chen­des Strei­k­ergeb­nis erzielt wor­den ist. Nie wurde gefor­dert, dass die Bahn oder die Luft­hansa mal nach­ge­ben und ein ver­nünf­ti­ges Ange­bot auf den Tisch legen sollten.

Im Gesetz­ent­wurf ist die Ein­schrän­kung des Streik­rechts nur ver­klau­su­liert zu fin­den. Da heißt es ledig­lich in der Begrün­dung zur Gesetzesänderung:

»Über die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit von Arbeitskämpfen,mit denen ein kol­li­die­ren­der Tarif­ver­trag erwirkt wer­den soll, wird im Ein­zel­fall im Sinne des Prin­zips der Tarif­ein­heit zu ent­schei­den sein … Der Arbeits­kampf dient nicht der Siche­rung der Tarif­au­to­no­mie, soweit dem Tarif­ver­trag, der mit ihm erwirkt wer­den soll, eine ord­nende Funk­tion offen­sicht­lich nicht mehr zukom­men würde.«

Das heißt, der Streik einer Min­der­heits­ge­werk­schaft im Betrieb ist unver­hält­nis­mä­ßig, wenn mit ihm ein Tarif­ver­trag erwirkt wer­den soll, der im Betrieb nicht anwend­bar ist, weil ein ande­rer Tarif­ver­trag Vor­rang hat, da er mit der Mehr­heits­ge­werk­schaft abge­schlos­sen wurde.

Verdi sagt dazu, dass das Streik­ver­bot für die Min­der­hei­ten­ge­werk­schaft über die Recht­spre­chung kom­men soll. Strei­ken näm­lich deren Mit­glie­der, ggf. sogar recht erfolg­reich, besteht die Gefahr, dass ein Arbeits­ge­richt den Streik für unver­hält­nis­ma­ßig und damit für unbe­rech­tigt erklärt, da er ja de facto kei­nen anwend­ba­ren Tarif­ver­trag zum Ziel hat. Kla­gen von Unter­neh­mern gegen Gewerk­schaf­ten wegen Pro­duk­ti­ons- und/oder Gewinn­aus­fall wird damit Tür und Tor geöff­net. Ergän­zend ist anzu­mer­ken, dass ein für alle gel­ten­der Tarif­ver­trag der Mehr­heits­ge­werk­schaft dann ja auch eine für alle gel­tende Frie­dens­pflicht nach sich zieht.

Die Initia­to­ren des Geset­zes, die Arbeit­ge­ber­ver­bände, sind den­noch nicht zufrie­den. Der Ent­wurf ent­hält näm­lich kein aus­drück­li­ches Streik­ver­bot. Dies war das eigent­li­che Ziel der Initia­tive. Minis­te­rin Nah­les spen­det Trost: Sie erwarte gericht­li­che Unter­sa­gun­gen, da der Streik für einen letzt­lich unwirk­sa­men Tarif­ver­trag nicht ver­hält­nis­ma­ßig sei. Diese Erklä­rung ist ein Skan­dal: Es ist das erste Mal, in der Geschichte der Bun­des­re­pu­blik, dass aus­ge­rech­net eine sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Minis­te­rin sich für ein Streik­ver­bot ausspricht.

Aber wun­dern über die Hal­tung der SPD kön­nen wir uns ja wohl nicht mehr, Genos­sin­nen und Genossen.

Aktu­ell bestrei­ten die Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter aus aller Welt in der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­tion ILO neu­er­dings, dass dem ILO-Über­ein­kom­men Nr. 87 zur Ver­ei­ni­gungs­frei­heit das Recht der Arbei­ter und Ange­stell­ten auf Streik ent­nom­men wer­den kann – das wäre die Kap­pung einer Rechts­aus­le­gung, die in den letz­ten 60 Jah­ren unbe­strit­ten war.

Und damit komme ich zum letz­ten Punkt. Wie ste­hen die Gewerk­schaf­ten zum Gesetzentwurf.

Vor­sit­zen­der Bsir­ske von verdi sagt: »Tarif­ein­heit ist grund­sätz­lich erstre­bens­wert, damit Beschäf­tigte nicht gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wer­den, aber das müs­sen wir mit gewerk­schaft­li­chen Mit­teln errei­chen. Gewerk­schaf­ter kön­nen nicht die Hand rei­chen für einen sol­chen Ein­griff ins Streikrecht.«

Verdi lehnt also, gemein­sam mit NGG und GEW, ein sol­ches Gesetz ab, wie schon 2010, als der verdi-Bun­des­vor­stand im DGB-Vor­stand erst dem gemein­sa­men Vor­stoß von BDA und DGB zustimmte, dann aber auf Grund vie­ler Kri­tik von der Basis seine Mei­nung änderte und letzt­end­lich auch der DGB aus die­sem Pro­jekt ausstieg.

Heute sieht es im DGB anders aus. Eine Mehr­heit im Bun­des­vor­stand ist wohl für ein Tarif­ein­heits­ge­setz, was wohl dem Ein­fluss von IG-Metall und IGBCE zu ver­dan­ken ist, die beide die Geset­zes­in­itia­tive begrü­ßen. Wet­zel, der IGM-Vor­sit­zende meint: »Mit dem Mehr­heits­prin­zip ist geklärt, dass eine soli­da­ri­sche Tarif­po­li­tik für alle Beschaf­tig­ten-Grup­pen Vor­rang vor Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sen hat«. Die EVG hat wohl Ein­wen­dun­gen, lehnt aber nicht grund­sätz­lich ab. Von der IG-Bau und der GDP hört man gar nichts.

(Ich meine, dass man getrost davon aus­ge­hen kann, dass die Befür­wor­ter bei den Gewerk­schaf­ten Angst vor der Kampf­be­reit­schaft der klei­nen Spar­ten­ge­werk­schaf­ten haben. )

Wel­chen Wider­stand gibt es gegen ein sol­ches Gesetz? In ers­ter Linie bei den klei­ne­ren Spar­ten­ge­werk­schaf­ten. Cock­pit will mit Ver­tre­tung durch Ger­hart Baum, dem ehe­ma­li­gen Innen­mi­nis­ter, Ver­fas­sungs­be­schwerde wegen »erheb­li­cher Ein­griffe in Grund­rechte« z. B. Art. 9, Abs. 3 GG »Koali­ti­ons­frei­heit«, ein­le­gen. Da wer­den sich wohl andere wie Mar­bur­ger Bund etc. anschließen.

Verdi hat eine Unter­schrif­ten­ak­tion im Inter­net gestar­tet, die bis zum 11. Dezem­ber mehr als 15.000 Unterstützer/innen bekom­men hat.

Es hat sich ein Bünd­nis gebil­det »Hände weg vom Streik­recht – für volle gewerkschhaft­li­che Akti­ons­frei­heit», das von einem »Tür­öff­ner­ge­setz« spricht, das wei­tere Ein­schrän­kun­gen der Rechte der arbei­ten­den Bevöl­ke­rung nach sich zie­hen wird. Es ruft zu einer Akti­ons­kon­fe­renz am 24. Januar in Kas­sel auf.

Was kön­nen wir tun, Genossen?

Natür­lich betei­li­gen wir uns an der Unter­schrif­ten­ak­tion von verdi.

Aber wir müs­sen vor allem ver­su­chen, das Thema Tarif­ein­heit und Streik­recht an der gewerk­schaft­li­chen Basis zu einer Dis­kus­sion zu machen und den Wider­stand zu stär­ken. Denn welch ein unge­heu­rer Angriff von Sei­ten des deut­schen Kapi­tals da gestar­tet wurde, ist den meis­ten Gewerk­schaft­lern noch nicht bewusst.

Und noch eins, Genos­sen. Ist uns selbst eigent­lich bewusst, dass zur Zeit mit Tarif­ein­heits­ge­setz, mit TTIP, CETA und PISA, auch mit der Kriegs­trei­be­rei in der Ukraine, der umfas­sendste, welt­weite Groß­an­griff des Kapi­tals seit Jahr­zehn­ten, wenn nicht gar seit Jahr­hun­der­ten auf die Lebens­grund­la­gen der arbei­ten­den Men­schen gestar­tet wird? Ich denke mir, dage­gen sind die ideo­lo­gi­schen Dis­kus­sio­nen in unse­rer Par­tei nur Mücken­pro­blem­chen und soll­ten vor die­ser rie­sen­gro­ßen Aus­ein­an­der­set­zung betrach­tet und zurück­ge­stellt werden.

Danke fürs Zuhören.

Gra­fik: Nah­ver­kehrs­ge­werk­schaft


Unter­schrif­ten­samm­lung   Tarif­ein­heit: JA
Ein­griff ins Streik­recht: NEIN
Stand 29.05.2015:   84 122 Teilnehmer/Innen