Zwangs­räu­mung vor­erst verhindert!

Fami­lie samt 3jähriger Toch­ter
und 9 Monate altem Sohn soll­ten
auf die Straße gesetzt werden

Unterstützer mit einem Handzettel «Schutz vor Corona braucht ein Zuhause».

Foto: Daniel

Zwangs­räu­mung vor­erst ver­hin­dert! «Auch die aktu­elle Lage hin­sicht­lich der vor­lie­gen­den Pan­de­mie, stellt kei­nen aus­rei­chen­den Grund für einen Räu­mungs­schutz dar… ist es ohne Pro­bleme mög­lich, auch bei der bevor­ste­hen­den Zwangs­räu­mung einen aus­rei­chen­den Abstand zu ande­ren Per­so­nen vor Ort zu hal­ten, so dass auch einer even­tu­el­len Anste­ckung ent­spre­chend vor­ge­beugt wer­den kann.»

Am 2. April wies das Amts­ge­richt Köln in einer Zwangs­voll­stre­ckungs­sa­che den Antrag auf Räu­mungs­schutz zurück. 


Wei­ter­le­sen: Fami­lie sollte auf die Straße gesetzt werden.

Pres­se­er­klä­rung des SSM gegen die Räu­mung einer vier­köp­fi­gen Familie.


Mon­ta­nus­str. 49 am 07.04.20: Zwangs­räu­mung vor­erst ver­hin­dert.
(wei­tere Fotos von Kalle Gerigk und Daniel)