Berliner Initiative «Deutsche Wohnen & Co enteignen»
«Grund und Boden … können … in Gemeineigentum … überführt werden.»

Die Initiative für ein Volksbegehren «Deutsche Wohnen & Co enteignen» hat dem 70 Jahre alten und häufig geänderten Grundgesetz neuen Glanz verliehen, allein durch den Hinweis auf den Artikel 15. Der lautet: «Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.»
Zum Beschluss «Gruß nach Berlin» des KV Köln vom 14. Mai 2019.