Das neue Poli­zei­ge­setz vom 13. Dezem­ber 2018

Refe­rat auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung der DKP-Gruppe Köln Innen­stadt am 15. Januar 2019

Große Demonstration gegen das PolG NRW am 7. Juli 2018 mit zwei Transparenten: «Rechtsstaat verteidigen» von der Strafverteidiger Vereinigung-NRW e.V. und «Hast du noch eine eigene Meinung? Genieße es, solange Du noch kannst!»

Wir reden hier über das, wie es offi­zi­ell heißt, «Gesetz zur Stär­kung der Sicher­heit in Nord­rhein-West­fa­len – Sechs­tes Gesetz zur Ände­rung des Poli­zei­ge­set­zes des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len» vom 13. Dezem­ber 2018. Am 11. April 2018 hatte die Lan­des­re­gie­rung die Initia­tive für ein neues Poli­zei­ge­setz ergrif­fen. In der Inten­tion ähnelt es den Gesetz­ent­wür­fen, die in der glei­chen Zeit in den meis­ten Bun­des­län­dern (bis auf Thü­rin­gen) zur Debatte stan­den. Beson­ders viel Empö­rung erregte die bay­ri­sche Fas­sung, die im Mai auch tat­säch­lich beschlos­sen wurde. Gemein­sam ist den Ent­wür­fen die Kon­struk­tion einer „dro­hen­den Gefahr“, die es recht­fer­ti­gen soll, den Gefähr­der aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Just diese dro­hende Gefahr war der Begriff, der in der fol­gen­den Dis­kus­sion in NRW eine wich­tige Rolle spielte. Es folg­ten Exper­ten­an­hö­run­gen und eine große Pro­test­de­mons­tra­tion in Düs­sel­dorf am 7. Juli mit 18.000 Teil­neh­mern. Innen­mi­nis­ter Reul ver­sprach eine neue Fassung.

Foto: Klaus Stein


Wei­ter zum Referat.